Nutzungsbedingungen

EINSTELLEN VON VIDEOS

Als Benutzer haben Sie die Möglichkeit einen Videobeitrag einzureichen. Bei der Formulierung ist es untersagt, folgende Inhalte zu übermitteln,

  • die private Daten wie Telefonnummern beinhalten
  • an denen Sie keine Urheberrechte haben
  • die beleidigend, verletzend oder bedrohend sind
  • die vorsätzlich unwahr, volksverhetzend oder verleumdend sind
  • die rassistisch, pornografisch, obszön, beleidigend, vulgär, gewaltverherrlichend oder sittenwidrig sind
  • Sollten diese Regeln nicht eingehalten werden, ist die ITC GmbH berechtigt, das Video zu löschen.
DARSTELLUNGEN EINES VIDEOS

Die ITC GmbH übernimmt keinerlei redaktionelle Verantwortung oder Haftung für die von Usern übermittelten Inhalte. Ferner ist es untersagt Inhalte zu übermitteln, die unter dem vorgenannten Abschnitt genannt sind.

NUTZUNGSRECHTE DER ITC GMBH

Mit der Einstellung von Inhalten werden der ITC GmbH uneingeschränkt alle übertragbaren, urheberrechtlichen Befugnisse zur Verwertung der eingestellten Inhalte übertragen. Eine Vergütung steht dem Ersteller dabei nicht zu. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Sollten Dritte wegen der Einstellung von Inhalten durch Sie wegen der Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten Ansprüche gegen die ITC GmbH erheben, so ist der Autor gegenüber der ITC GmbH zur Zahlung des Schadens verpflichtet. Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise unbeschränkt. Sie schließt das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung an dritte Unternehmen ein. Derjenige, der ein Video/einen Upload zur Verfügung stellt, steht dafür ein, dass die eingestellten Inhalte nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der ITC GmbH ereignen, gilt der Gerichtsstand Darmstadt. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende, oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.